Metropolis Ambulanz

Krankenfahrten mit Metropolis. So einfach geht’s.

Sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend – zuverlässig organisiert und passend zu Ihrem individuellen Beförderungsbedarf.

Metropolis Ambulanz
Buchung und Beratung

Der richtige Ansprechpartner für Ihre Krankenfahrt.

Für die Buchung einer Krankenfahrt, besondere Beförderungsanforderungen oder spezielle Fragen zur Abrechnung finden Sie hier den passenden Ansprechpartner.

Ihre Möglichkeiten

Unsere Beförderungsarten im Überblick.

Je nach Mobilität und gesundheitlicher Situation stehen verschiedene Beförderungsarten zur Verfügung.

Krankenfahrt

Krankenfahrt

Für Fahrgäste, die selbstständig oder mit leichter Unterstützung ein- und aussteigen und während der Fahrt auf einem regulären Fahrzeugsitz Platz nehmen können.

Klappbare Rollatoren und faltbare Rollstühle lassen sich in der Regel problemlos im Fahrzeug mitführen.

Rollstuhlfahrt

Rollstuhl

Für Fahrgäste, die während der Fahrt in ihrem Rollstuhl verbleiben und deshalb ein entsprechend ausgestattetes Spezialfahrzeug benötigen.

Falls kein eigener Rollstuhl vorhanden ist, kann nach vorheriger Abstimmung ein geeigneter Rollstuhl bereitgestellt werden.

Liegende Beförderung

Liegend

Für Patientinnen und Patienten, die während der gesamten Fahrt nicht sitzend befördert werden können und vollständig liegend transportiert werden müssen.

Speziell ausgestattete Fahrzeuge ermöglichen eine sichere und möglichst schonende Beförderung.

Tragestuhlbeförderung

Tragestuhl

Für Personen, die Treppen nicht selbstständig bewältigen können, aber für die Beförderung in einen Tragestuhl umgesetzt werden dürfen.

Der Tragestuhl ermöglicht eine sichere und schonende Beförderung über Treppen und innerhalb von Gebäuden.

Welche Beförderungsart wird benötigt?

Die passende Beförderung sollte vor der Fahrt eindeutig geklärt sein.

Je nach Mobilität, gesundheitlicher Situation und den Gegebenheiten am Abhol- und Zielort kommen unterschiedliche Beförderungsarten infrage. Entscheidend ist, ob die Person auf einem regulären Fahrzeugsitz Platz nehmen kann, während der Fahrt im Rollstuhl verbleiben muss, über Treppen mit einem Tragestuhl befördert werden soll oder vollständig liegend transportiert werden muss.

Krankenfahrt

Krankenfahrt

Diese Beförderungsart eignet sich für Fahrgäste, die selbstständig oder mit leichter Unterstützung in das Fahrzeug ein- und aussteigen können und während der Fahrt auf einem regulären Fahrzeugsitz Platz nehmen.

Sie kommt häufig bei Fahrten zu Arztterminen, Therapien, ambulanten Behandlungen, Klinikaufnahmen oder Entlassungen zum Einsatz.

Auch Fahrgäste, die im Alltag einen Rollator nutzen oder einen faltbaren Rollstuhl mitführen, können in vielen Fällen auf einem normalen Fahrzeugsitz befördert werden. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel sicher im Fahrzeug verstaut werden kann und kein Spezialfahrzeug für die Beförderung im Rollstuhl erforderlich ist.

Bei Unsicherheiten sollte vor der Fahrt geklärt werden, welche Unterstützung beim Ein- und Aussteigen benötigt wird und ob vorhandene Hilfsmittel mitgeführt werden können.

Rollstuhlfahrt

Rollstuhl

Diese Beförderungsart ist für Fahrgäste vorgesehen, die nicht auf einen regulären Fahrzeugsitz umgesetzt werden können und während der gesamten Fahrt in ihrem Rollstuhl verbleiben müssen.

Zum Einsatz kommen speziell ausgestattete Fahrzeuge mit geeigneter Auffahrrampe und zugelassenen Sicherungssystemen, damit Rollstuhl und Fahrgast sicher befördert werden können.

Für die Planung ist wichtig, ob ein manueller oder elektrischer Rollstuhl genutzt wird und welche Maße beziehungsweise welches Gewicht dieser hat. Auch besonders breite oder schwere Rollstühle müssen vorab berücksichtigt werden.

Zusätzlich spielen die Gegebenheiten am Abhol- und Zielort eine wichtige Rolle. Dazu gehören Stufen, Treppen, die Etage, ein vorhandener Aufzug sowie ausreichend Platz für das sichere Ein- und Ausfahren.

Die Beförderung im Rollstuhl sollte auf der Verordnung eindeutig angegeben sein, damit das passende Spezialfahrzeug eingeplant werden kann.

Liegende Krankenfahrt

Liegend

Diese Beförderungsart ist für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die während der gesamten Fahrt vollständig liegend transportiert werden müssen und nicht sitzend befördert werden können.

Die Fahrt erfolgt in einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug, das eine sichere und möglichst schonende Beförderung in liegender Position ermöglicht. Dabei handelt es sich um eine Krankenfahrt ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt.

Für die Planung ist wichtig, ob die Person selbstständig auf die Liege wechseln kann oder ob Unterstützung beim Umlagern erforderlich ist. Ebenso müssen Treppen, Etage, Aufzug und die räumlichen Gegebenheiten am Abhol- und Zielort berücksichtigt werden.

Kann die Person nicht umgesetzt werden und muss auch innerhalb des Gebäudes durchgehend liegend bleiben, muss dies vorab eindeutig geklärt werden. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Beförderung mit der vorhandenen Ausstattung durchgeführt werden kann.

Die liegende Beförderung sollte auf der Verordnung ausdrücklich gekennzeichnet sein, damit das passende Fahrzeug und die erforderliche Unterstützung eingeplant werden können.

Tragestuhlbeförderung

Tragestuhl

Diese Beförderungsart ist für Fahrgäste vorgesehen, die Treppen nicht selbstständig bewältigen können, aber sitzend transportfähig sind und in einen Tragestuhl umgesetzt werden dürfen.

Der Tragestuhl ermöglicht eine sichere und schonende Beförderung über Treppen und innerhalb von Gebäuden. Anschließend erfolgt die Fahrt entsprechend dem individuellen Bedarf und der ausgestellten Verordnung.

Für die Planung sind insbesondere die Anzahl der Stufen oder Etagen, ein vorhandener Aufzug sowie die Frage wichtig, ob ein Umsetzen in den Tragestuhl möglich ist.

Ist ein Umsetzen aus medizinischen oder körperlichen Gründen nicht möglich, muss eine andere geeignete Beförderungsart geprüft werden.

Die erforderliche Tragestuhlbeförderung sollte eindeutig angegeben sein, damit das benötigte Personal und die passende Ausstattung eingeplant werden können.

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Wichtig

Eine liegende Beförderung mit Taxi oder Mietwagen ist von einem Krankentransportwagen zu unterscheiden.

Ein KTW ist erforderlich, wenn während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere medizinische Ausstattung notwendig ist.

Transportschein und Genehmigung

Die richtigen Unterlagen für Ihre Krankenfahrt.

Die wichtigsten Unterlagen für eine Krankenfahrt sind die Verordnung einer Krankenbeförderung, umgangssprachlich auch Transportschein genannt, sowie je nach Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse.

Auch wenn unter bestimmten Voraussetzungen keine vorherige Genehmigung erforderlich ist, empfehlen wir aus Erfahrung, die Kostenübernahme vor der Fahrt schriftlich bestätigen zu lassen.

Ohne gültigen Transportschein oder eine erforderliche Genehmigung kann die Fahrt nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. In diesem Fall wird die Fahrt privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann anschließend zur möglichen Erstattung bei der Krankenversicherung eingereicht werden.

Achten Sie besonders darauf, dass die Art der Beförderung auf dem Transportschein korrekt angekreuzt ist.

Nur so kann das passende Fahrzeug eingeplant werden.
Muster eines Transportscheins für Krankenfahrten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Abrechnung einer Krankenfahrt werden je nach Fahrt und Kostenträger unterschiedliche Unterlagen benötigt.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

die Verordnung einer Krankenbeförderung im Original
eine Genehmigung der Krankenkasse, sofern diese für die Fahrt erforderlich ist
gegebenenfalls eine gültige Zuzahlungsbefreiung
bei Berufsgenossenschafts- oder Arbeitsunfallfahrten die entsprechenden Angaben zum BG-Fall

Bitte bringen Sie die benötigten Unterlagen zur Fahrt mit oder halten Sie diese spätestens bei der ersten Fahrt bereit. Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht vor, kann die Fahrt unter Umständen nicht direkt mit der Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger abgerechnet werden.

Eigenanteil bei Krankenfahrten

Bei Krankenfahrten über die gesetzliche Krankenkasse fällt in der Regel ein gesetzlicher Eigenanteil an.

Dieser beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Fahrt.

Liegt eine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, entfällt der Eigenanteil. Bitte halten Sie die Befreiung bei der Fahrt bereit, damit sie entsprechend berücksichtigt werden kann.

Können erforderliche Unterlagen, Genehmigungen oder Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Fahrt zunächst privat berechnet werden. Die Rechnung kann anschließend zur möglichen Erstattung bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger eingereicht werden.

Typische Fahrtziele

Krankenfahrten für unterschiedliche medizinische Termine.

Metropolis unterstützt Sie unter anderem bei Fahrten zu folgenden Zielen:

Arztpraxen und Facharzttermine
Dialysebehandlungen
Chemo- und Strahlentherapien
ambulante Operationen
Krankenhausaufnahmen und Entlassungen
Reha-Praxen und Reha-Kliniken
Physiotherapie und weitere therapeutische Behandlungen
Universitätskliniken und Spezialkliniken
Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflege
Berufsgenossenschafts- und Arbeitsunfallfahrten

Je nach medizinischem Bedarf erfolgt die Beförderung als normale Krankenfahrt, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend.

Ihre Krankenfahrt planen

In wenigen Schritten zur geplanten Krankenfahrt.

In wenigen Schritten zur geplanten Krankenfahrt

Die Grafik fasst die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu Ihrer geplanten Krankenfahrt übersichtlich zusammen.

CarlE · digital unterwegs

Fahrten digital verwalten.

Über die CarlE-App und das Online-Portal behalten Sie Ihre gebuchten Fahrten jederzeit bequem im Blick.

Behalten Sie Ihre geplanten und bereits durchgeführten Fahrten jederzeit bequem im Blick. Über die CarlE-App und das Online-Portal können Sie Fahrten einsehen, Termine verwalten und Änderungen bequem online vornehmen.

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Ihre Krankenfahrt zuverlässig planen.

Für die Buchung Ihrer Krankenfahrt erreichen Sie uns unter 06021 / 417741 – unabhängig davon, welche Beförderungsart benötigt wird.
Für besondere Anforderungen steht Ihnen zusätzlich unsere direkte Spezialnummer 06021 / 417710 zur Verfügung.